Seit Juli 2017 gilt das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG). Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR nach den Paragrafen 175/175a StGB und 151 StGB-DDR verurteilt wurden, sind dadurch automatisch rehabilitiert und können eine Entschädigung beantragen.
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) informiert und berät Betroffene zu allen Fragen der Rehabilitierung und des individuellen Entschädigungsanspruchs. Ermöglicht wird diese Beratung durch eine Projektförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dabei besteht eine enge Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die Auszahlung der Entschädigungen zuständig ist.
Beratungstelefon: 0800 – 175 2017 (kostenfrei)
montags, donnerstags, freitags: 10 Uhr bis 17 Uhr
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Ihr Team vom Hein-Köllisch-Platz
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